RKSV & Kassenrecht in Österreich
Stand: Oktober 2026
1. Registrierkassenpflicht
Betriebe müssen ihre Barumsätze mit einer elektronischen Registrierkasse erfassen, sobald der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 € netto übersteigt und davon mehr als 7.500 € Barumsätze sind (§ 131b BAO). Als Barzahlung gelten auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte und vergleichbare Zahlungsformen.
2. Belegerteilungspflicht
Bei jeder Barzahlung ist ein Beleg zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen (§ 132a BAO); der Kunde muss ihn mitnehmen. Auf dem Beleg stehen unter anderem:
- Name des Unternehmens, fortlaufende Belegnummer, Datum und Uhrzeit
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Leistung
- Betrag der Barzahlung, getrennt nach Steuersätzen
- Kassenidentifikationsnummer und der maschinenlesbare Code (QR-Code) mit der Signatur
Für Rechnungen über 400 € brutto verlangt das Umsatzsteuergesetz zusätzlich Name und Anschrift des Kunden (§ 11 UStG); bis 400 € genügt eine Kleinbetragsrechnung.
3. Sicherheitseinrichtung (RKSV)
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) verlangt, dass jeder Barbeleg mit einer Signaturerstellungseinheit eines Vertrauensdiensteanbieters signiert und mit dem vorherigen Beleg verkettet wird. Ein verschlüsselter Umsatzzähler macht nachträgliche Änderungen sichtbar. Kasse und Signaturerstellungseinheit werden in FinanzOnline registriert.
4. Wie DigitalKasse die Pflichten umsetzt
| Pflicht | In DigitalKasse |
|---|---|
| Signierter Beleg mit QR-Code | Jeder Bar- und Kartenumsatz wird signiert (Format R1, ES256); der Code steht auf dem Bon und der A4-Rechnung. |
| Signaturerstellungseinheit | A-Trust a.sign RK HSM mit Verbindungsprüfung, oder ein Zertifikat (PFX). Jede Signatur von A-Trust wird vor dem Speichern gegen das Zertifikat des Kontos geprüft. |
| Startbeleg | Wird im Programm erstellt und gedruckt; die Prüfung erfolgt mit der BMF-Belegcheck-App. |
| Monats- und Jahresbeleg | Im Programm unter Einstellungen → RKSV; der Jahresbeleg (Dezember) ist mit der Belegcheck-App zu prüfen. |
| Datenerfassungsprotokoll (DEP) | Export als JSON-Datei mit allen Belegen und den passenden Zertifikaten. Die Sicherung auf einem externen Datenträger ist mindestens vierteljährlich vorzunehmen und sieben Jahre aufzubewahren. |
| Storno | Eigener Stornobeleg in der Kette; die ursprüngliche Rechnung bleibt mit Grund, Zeit und Benutzer erhalten. |
| Ausfall der Signatur | Siehe nächster Abschnitt. |
| Rechnungen über 400 € | Einstellung „Name und Adresse des Kunden verlangen“ (standardmäßig eingeschaltet) an Kassa, Reparatur und Schnellverkauf. |
| Schlussbeleg bei Außerbetriebnahme | Noch nicht im Programm. Vor einer Außerbetriebnahme bitte den Entwickler kontaktieren. |
5. Ausfall der Signaturerstellungseinheit
Fällt die Signaturerstellungseinheit aus (zum Beispiel keine Internetverbindung zu A-Trust), darf weiter verkauft werden. DigitalKasse verhält sich dabei so, wie es die RKSV vorsieht:
- Jeder Beleg bleibt in der Belegkette und im Umsatzzähler und trägt den Vermerk „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“.
- Sobald die Einheit wieder arbeitet, erstellt das Programm vor dem nächsten Beleg den signierten Sammelbeleg.
- Dauert der Ausfall länger als 48 Stunden, wird der Inhaber – nur er, nicht das Personal – im Programm daran erinnert, den Ausfall und später die Wiederinbetriebnahme in FinanzOnline zu melden.
6. Was das Geschäft selbst erledigt
- Registrierung von Kasse und Signaturerstellungseinheit in FinanzOnline
- Prüfung von Start- und Jahresbeleg mit der BMF-Belegcheck-App
- Meldungen von Ausfällen über 48 Stunden und der Wiederinbetriebnahme
- Regelmäßige DEP-Sicherung auf einem externen Datenträger