ISBN-Kasse
Das Scanfeld hat immer den Fokus. USB-Scanner oder Handykamera, das Buch steht sofort auf dem Bon, mit Titel, Autor und Verlag im Artikel. Es wird nichts online abgefragt.
Buchhandlung & Papeterie
ISBN scannen, Titel und Preis stehen auf dem Bon. Die Buchpreisbindung ist eingebaut: Die Kasse lässt nur zu, was das Gesetz erlaubt.
Eigener Startbildschirm: ISBN-Kasse
Das Scanfeld ist immer bereit. Es braucht keinen Tipp zwischen zwei Büchern.
Außerdem:Sonderbestellung mit AnzahlungRetoure und UmtauschGutscheineBon parkenSteuersatz je Artikel
Alles in einem Abo, auf Handy, Tablet und Computer.
Das Scanfeld hat immer den Fokus. USB-Scanner oder Handykamera, das Buch steht sofort auf dem Bon, mit Titel, Autor und Verlag im Artikel. Es wird nichts online abgefragt.
Jedes Buch trägt seinen Mindestpreis. Ein Nachlass geht nur in den Fällen, die das Gesetz zulässt, und mit Grund. Alles andere sperrt die Kasse und erklärt, warum. Werbung mit Rabatten gibt es nicht.
Bücher, die nicht im Regal stehen, bestellen Sie für den Kunden, mit Anzahlung. Wenn das Buch da ist, markieren Sie es als angekommen, bei der Abholung wird die Anzahlung abgezogen.
Hefte, Karten, Kerzen und Geschenkartikel mit Varianten wie Farbe oder Größe, mit Bestand und Mindestbestand. Für sie gelten die gewöhnlichen Rabatte.
Den Beleg scannen, die Positionen wählen, zurücknehmen. Ein Umtausch läuft im selben Bon, ein Guthaben können Sie auszahlen oder als Gutschein geben.
Bestand, Mindestbestand und Lieferdatum pro Artikel. Der Wareneingang hält fest, wann ein Buch zuletzt geliefert wurde, was für Fristen der Preisbindung zählt.
Alles davon gehört zum Abo – ohne Zusatzpaket und ohne Provision.
Ihre Kundenseite zeigt Öffnungszeiten, Fotos und ausgewählte Bücher. Kunden bestellen vor, Sie legen die Bücher bereit, bezahlt wird im Geschäft. Keine Provision.
Mit Quelle. Für Ihren Einzelfall bleibt Ihre Steuerberatung zuständig.
Seit 1. Jänner 2023 gilt das Buchpreisbindungsgesetz 2023. Der Verlag oder Importeur legt den Mindestpreis fest. Letztverkäufer dürfen ihn höchstens um 5 % unterschreiten und das nicht ankündigen. Weitere Ausnahmen gibt es unter anderem für Bibliotheken, Hörerscheine, Mängelexemplare und den Lagerabverkauf, jeweils mit eigenen Bedingungen. Die Kasse bildet diese Regeln ab, die Prüfung Ihres Einzelfalls bleibt bei Ihnen.
Quelle: RIS · BGBl. I Nr. 196/2022
Der Beleg darf elektronisch übergeben werden, etwa als QR-Code am Kundendisplay oder per E-Mail. Möchte der Kunde Papier, bekommt er den Beleg bis Geschäftsschluss ausgedruckt.
Quelle: BMF · Elektronischer Beleg
Nicht dabei? Schreiben Sie uns: [email protected]
Nur so weit das Gesetz es zulässt. Die Kasse lässt höchstens 5 % unter dem Mindestpreis zu, in den geregelten Fällen mehr, und sperrt alles andere mit einer Erklärung. Gewöhnliche Rabattaktionen für gebundene Bücher gibt es nicht.
Er steht in der Referenzdatenbank der Verlage. Sie tragen ihn beim Artikel ein. Die Kasse fragt nichts online ab, ihre Daten gehen nur an den Dienst, den Sie gewählt haben.
Ein Kundenkartenrabatt darf bei gebundenen Büchern nur innerhalb der erlaubten 5 % liegen. Das Gesetz regelt Kundenkarten nicht ausdrücklich, bitte lassen Sie das vor dem Einsatz prüfen.
Den Steuersatz wählen Sie bei jedem Artikel selbst. Bei einem neuen Buch bietet die Kasse 10 % als Startwert an, bei allen anderen Artikeln nichts. Fragen dazu beantwortet Ihre Steuerberatung.
Nein. Seit 1. Oktober 2026 darf der Beleg auch elektronisch übergeben werden, etwa per QR-Code. Will der Kunde Papier, bekommt er ihn bis Geschäftsschluss.
Ja. Die Kasse für Buchhandlungen mit allen Funktionen auf dieser Seite, Ihre Kundenseite und Ihr Team gehören zum Abo, ohne Provision. Separat ist nur die RKSV-Signatur über einen Signaturanbieter.
30 Tage kostenlos. Keine Zahlungsdaten. Eigene Kasse für Ihre Branche ab dem ersten Tag.
Alle Preise exkl. USt. RKSV-Signatur separat über einen Signaturanbieter.